Kostenübernahme Psychotherapie

Die Kosten für die Psychotherapie auf der Basis der Verhaltenstherapie werden in der Regel von den privaten Krankenversicherungen getragen. Je nachdem, was Sie für einen Vertrag haben, fallen u.U. noch selbst zu tragende Kostenanteile an. Eine Sitzung dauert in der Regel 50 Minuten und wird nach der allgemeinen Gebührenordnung mit 100,56 Euro berechnet.

Falls Sie gesetzlich krankenversichert sind, ist es möglich, die Therapie im Kostenerstattungsverfahren (KEV) durchzuführen. Hierbei ist nachzuweisen, dass Sie bereits versucht haben, in einer Kassenpraxis einen Therapieplatz zu bekommen, dieses aber leider nicht funktioniert hat. Notieren Sie hierfür lediglich, wo und wann Sie eine Praxis angerufen haben, die keine Kapazitäten hatte. Sie sollten mindestens 10 Absagen vermerken können, damit Sie das KEV in Anspruch nehmen können.

Natürlich können Sie die Kosten für die Psychotherapie auch selbst tragen und diese dann im Rahmen der Kosten für außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung angeben. Diese Kosten belaufen sich dann auch hier auf 100,56 Euro je verhaltenstherapeutischer Sitzung.

Das psychotherapeutische Angebot gilt für die Standorte Steglitz und Tempelhof.

Zudem ist es möglich, die Hilfe des Jugendamtes in Anspruch zu nehmen, welches dann die Kosten der Therapie übernimmt.

Bitte zögern Sie nicht, uns anzurufen, wir beraten Sie gern zum Thema Kostenübernahme aller Art!  Tel.: 030 – 84 31 28 68 oder  schreiben Sie uns eine E-Mail.

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