Neben Medikation, Verhaltenstherapie und vieler weiterer, spezieller Therapieangebote für Kinder und Erwachsene mit einem Aufmerksamkeitsdefizit mit Hyperaktivitätsstörung (kurz: ADHS) gibt es auch das Neurofeedback.
Bei dem Neurofeedback sollen Patienten lernen, ihre Gehirnaktivität gezielt zu beeinflussen, was dem Patienten mittels Visualisierungen der Gehirnaktivität vereinfacht werden soll.
Visualisierungen können z.B. mittels Messungen eines Elektroenzephalogramms (EEG) die reale Hirntätigkeit darstellen durch u.a. einen auf einem Bildschirm dargestellten Ball, der sich entsprechend der veränderten Gehirnaktivität bewegt und sich z.B. bei Beeinflussung der Hirnaktivität in einen angemessenen Bereich weiter nach oben oder unten bewegt.
Und sobald diese Veränderung der Hirnerregung gelernt ist, kann sie auch automatisch ablaufen, wobei der Transfer in den Alltag besonders wichtig ist. Zu dem Effekt zeigen Langzeitstudien außerdem, dass weitere Übungen zur Auffrischung nicht notwendig sind, um die automatisierten Fähigkeiten beizubehalten.
Dieses Neurofeedback ist dabei nicht als Ersatz für andere Therapien, sondern explizit als Zusatztherapie zu betrachten neben u.a. einer Verhaltenstherapie, da nur durch eine Verhaltenstherapie alternative Verhaltensweisen gelernt werden können.
Vorteile durch eine solche Behandlung zeigen sich je nach Art und Weise der Durchführung auch bei Teilbereichen verschiedenster, anderer Erkrankungen, wie z.B. Epilepsie, Schizophrenie, Schmerzen, Schlaganfällen und Drogensucht. Auch bei Depression und Schlaflosigkeit soll Neurofeedback hilfreich sein.
Während auch in Studien von Erfolgen mittels dieser Behandlung berichtet werden konnte, ist die die konkrete Wirkungsweise, mit der Patienten durch diese Behandlung besser in die eigene Gehinaktivität eingreifen können, unklar. Genauso ist die Frage danach, warum diese Behandlung funktioniert, noch immer nicht klar. Trotzdem können Patienten Zugang zu einer Behandlung durch Neurofeedback bekommen und auch die Kosten durch die Krankenkasse übernommen werden, wenn diese durch einen lizensierten Psychotherapeuten als verhaltenstherapeutische oder auch als ergotherapeutische Maßnahme verordnet wird.