Kostenübernahme Lerntherapie

Gibt es die Möglichkeit der Kostenübernahme für die Lerntherapie durch das Jugendamt?

Für die Lerntherapie bei LRS oder Dyskalkulie besteht grundsätzlich die Möglichkeit der Kostenübernahme durch das Jugendamt nach § 35a SGBVIII:

Eltern können sich bezüglich der Finanzierung einer integrativen Lerntherapie und eines Konzentrationstrainings an das für sie zuständige Jugendamt wenden. Für eine schnelle Kommunikation Ihres Anliegens nennen Sie das Stichwort „Eingliederungshilfe §35a SGB VIII“.

Mit einem formlosen Antrag inklusive eines entsprechenden Diagnose-Gutachtens kann die Kostenübernahme direkt bei der zuständigen Fachkraft des jeweiligen Jugendamtes beantragt werden.

Kinder und Jugendliche haben einen Anspruch auf Eingliederungshilfe, wenn ihre seelische Gesundheit länger als sechs Monate von dem für ihr Lebensalter typischen Zustand abweicht und daher ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben beeinträchtigt ist, beziehungsweise mit hoher Wahrscheinlichkeit in Zukunft beeinträchtigt sein wird.

Natürlich können Sie die Kosten für die Lerntherapie auch selbst tragen und diese dann im Rahmen der Kosten für außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung angeben.

Gerne beraten wir Sie kostenlos bezüglich Ihrer individuellen Situation und unterstützen Sie bei der Beantragung der Lerntherapie. Bitte melden Sie sich einfach telefonisch unter 030 – 84 31 28 68 oder  schreiben Sie uns eine E-Mail.

 

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